GRUNDSATZERKLÄRUNG

grundsatzerklärung
zur verantwortlichen Unternehmensführung

Basierend auf unserem Unternehmensleitbild ist das Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ für uns Ansporn und Verpflichtung zugleich, weshalb wir nicht nur unsere Unternehmensführung darauf ausrichten, sondern uns auch zur Einhaltung der nachfolgend aufgeführten Punkte verpflichten:

1. Die sechs Leitprinzipien
1.1 Schriftlichkeit für die Überprüfbarkeit
Alle Verträge, Vermittlungsbedingungen, Arbeitsplatzangebote und Informationen werden schriftlich festgehalten und den Pflegefachpersonen in verständlicher Sprache sowie rechtzeitig vor Vertragsunterzeichnung zur Verfügung gestellt. Dolmetscher:innen sichern die Kommunikation in allen Phasen bei Bedarf zusätzlich ab.

1.2 Unentgeltlichkeit des Vermittlungsprozesses für Pflegefachpersonen
Der gesamte Vermittlungsprozess erfolgt für Pflegefachpersonen kostenfrei. Wir wenden das Employer-Pays-Prinzip strikt an: Alle direkten und indirekten Kosten (einschließlich Sprachkurse, Anerkennungsverfahren und Reisekosten) trägt der Arbeitgeber.

1.3 Begrenzung des wirtschaftlichen Risikos für Pflegefachpersonen
Pflegefachpersonen dürfen keine Kautionen, Hinterlegungen oder Vorauszahlungen leisten. Wirtschaftliche Risiken werden durch klare Vertragsregelungen und die Übernahme aller Vermittlungskosten durch den Arbeitgeber minimiert.

1.4 Transparenz zu Strukturen, Leistungen und Kosten
Wir gewährleisten lückenlose Offenlegung aller Prozessschritte, Kostenverteilungen und Vertragsbedingungen. Leistungsumfang und Verantwortlichkeiten werden vor Vertragsabschluss detailliert dokumentiert.

1.5 Nachhaltigkeit und Partizipation
Die Integration der Pflegefachpersonen wird durch interkulturelle Workshops und die Einbindung in betriebliche Entscheidungsprozesse gefördert. Wir bieten umfassende Unterstützung bei Behördengängen, Arbeitsvertragsgestaltung und Berufsanerkennung an.

1.6 Gesamtverantwortung
Wir übernehmen die Verantwortung für die Einhaltung der Leitprinzipien entlang der gesamten Dienstleistungskette – einschließlich aller Partnerunternehmen.

2. Internationale Verpflichtungen / Einhaltung und Berücksichtigung folgender Standards:

WHO Global Code of Practice on the International Recruitment of Health Personnel Rekrutierung aus Ländern mit kritischem Gesundheitsfachkräftemangel wird strikt abgelehnt. Derzeit rekrutieren wir Pflegefachkräfte aus Mexiko. 

ILO-Kernarbeitsnormen: Einhaltung der Vereinigungsfreiheit, der Arbeitssicherheit sowie des Arbeitsschutzes, Diskriminierungsverbot in Beschäftigung und Beruf, Beseitigung von Zwangsarbeit sowie Abschaffung von Kinderarbeit.

ILO-Richtlinien zur fairen Rekrutierung: Verbot von Vermittlungsgebühren für Arbeitnehmer:innen und Transparenz bei Kosten.

UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte: Durch die Verwendung klar definierter Verfahren (z.B. Risikoanalysen), schützen wir Menschenrechte entlang unseres gesamten Prozesses.

UN-Menschenrechtsabkommen: Wir verpflichten uns zur Einhaltung des UN-Menschenrechtsabkomens.

3. Zusätzliche Selbstverpflichtungen

  • Wir verpflichten uns während der gesamten Dienstleistungskette zur strikten Einhaltung des Employer-Pays-Prinzips. Alle Kosten im Zusammenhang mit der Anwerbung und Vermittlung werden ausschließlich vom Arbeitgeber getragen. Den Pflegefachkräften entstehen keinerlei Kosten – weder direkt noch indirekt – für die Vermittlung oder damit unmittelbar verbundenen Leistungen.
  • Weiterhin verpflichten wir uns zu einem Verbot von Bindungs- und Rückzahlungsklauseln: In Vermittlungsverträgen und Arbeitsverträgen mit Pflegefachpersonen verzichten wir auf Bindungs- oder Rückzahlungsverpflichtungen, sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben.
  • Wir vermitteln daher ausschließlich in Arbeitsverträge ohne Vermittlungskosten-Verpflichtungen, d.h. Verträge, die keine Rückzahlung von Vermittlungskosten – weder direkt, noch indirekt – vorsehen.

Durch die Einhaltung dieser Grundsätze streben wir eine faire, transparente und ethisch verantwortungsvolle Vermittlung von internationalen Pflegefachkräften an, die sowohl den Bedürfnissen der Fachkräfte als auch der Arbeitgeber gerecht wird.

Diese Erklärung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und gilt für alle Anwerbungsprozesse des Unternehmens